AGB´s und Beförderungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Sommerbetrieb

1 Geltungsbereich

1.1 Die Schischaukel Mönichkirchen-Mariensee GmbH, 2872 Mönichkirchen 358, office@erlebnisalm.com (nachfolgend "Betreiber") betreibt Lifte und Bergbahnen sowie eine Roller- und Mountaincartbahn auf der Erlebnisalm Mönichkirchen.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers, der Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn des Betreibers sowie dem Verkauf von Tickets (nachfolgend gemeinsam "Leistungen") zwischen dem Betreiber und den Personen, die die vom Betreiber angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen (nachfolgend "Kunden").

2 Tickets und Ticketkauf

2.1 Für die Beförderung mit den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist eine gültige Zutrittsberechtigung erforderlich. Der Betreiber bietet verschiedene Arten von Zutrittsberechtigungen mit unterschiedlicher Gültigkeitsdauer an (z.B. Stundentickets, Tagestickets, Mehrtagestickets, Saisontickets, Einzeltickets oder Gruppentickets; Tickets für die Rollerbahn bzw. für Mountaincart-Fahrten usw. nachfolgend gemeinsam "Lifttickets").

2.2 Die Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn ist im Liftticket nicht inkludiert. Für die Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn ist der Erwerb eines eigenen Tickets erforderlich (nachfolgend "Mountaincartbahn-Ticket").

2.3 Der Begriff "Tickets" bezieht sich nachfolgend sowohl auf Lifttickets als auch auf Mountaincartbahn-Tickets.

2.4 Verfügt der Kunde über eine Niederösterreich-CARD oder eine "GenussCard" kann der Kunde einzelne Vergünstigungen (Näheres dazu auf den Webseiten Niederösterreich-CARD bzw. "GenussCard" in Anspruch nehmen.

2.5 Kunden können Tickets entweder an Ticketschaltern vor Ort oder online im Webshop des Betreibers unter shop.erlebnisalm erwerben. Kunden sind berechtigt, während des Gültigkeitszeitraums des erworbenen Lifttickets und innerhalb der Öffnungs- und Betriebszeiten (siehe Abschnitt 4) die Lifte und Bergbahnen des Betreibers zu nutzen. Ein Mountaincartbahn-Ticket berechtigt den Kunden zu einer Talabfahrt von der Bergstation auf der Roller- und Mountaincartbahn mit einem Roller oder einem Mountaincart (je nach gekauftem Ticket) während der Öffnungs- und Betriebszeiten (siehe Abschnitt 4).

2.6 Namensbezogene Lifttickets sind nicht übertragbar.

2.7 Kauft der Kunde ein Ticket über den Webshop des Betreibers, gelten zusätzlich die in Abschnitt 7 dieser AGB festgelegten Bestimmungen.

2.8 Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Ticketverkauf bei einer drohenden Überlastung der Lifte und Bergbahnen oder der Roller- und Mountaincartbahn temporär auszusetzen. Der Kunde hat somit kein Recht auf den Kauf eines Tickets.

2.9 Nach dem Kauf eines Tickets ist eine Veränderung oder Verlängerung des Gültigkeitszeitraums nicht möglich.

2.10 Bei Ausgabe einer Keycard ist ein Pfand in Höhe von EUR 2 zu hinterlegen. Nach Rückgabe der Keycard erstattet der Betreiber dem Kunden diesen Betrag zurück, sofern die Keycard vom Kunden nicht beschädigt wurde.

2.11 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während der Nutzung der Lifte und Bergbahnen des Betreibers stets ein gültiges Liftticket mit sich zu führen und dieses dem Liftpersonal auf Verlangen vorzuweisen.

2.12 Die Lifttickets werden an den Zutrittsstellen zu den Liften und Bergbahnen über elektronische Kontrollsysteme automatisch kontrolliert. Ein Zutritt zu den Liften und Bergbahnen des Betreibers ist ohne gültiges Liftticket nicht möglich.

2.13 Das Liftpersonal des Betreibers ist berechtigt, Lifttickets stichprobenartig zu kontrollieren. Auf entsprechende Aufforderung hat der Kunde sein gültiges Liftticket vorzuweisen.

2.14 Kunden von namensbezogenen Lifttickets können ihr Liftticket im Fall des Verlusts unter Vorlage des Kaufbelegs und Nachweis ihrer Identität bei einem Ticketschalter sperren lassen und erhalten ein Ersatzticket für den verbleibenden Gültigkeitszeitraum (bei Mehrfachfahrten gegen Bezahlung des Keycard-Einsatzes von EUR 2).

2.15 Das Liftticket berechtigt den Nutzer zur kostenfreien Nutzung des Parkplatzes des Betreibers während der Parkplatzöffnungszeiten.

3 Nutzung der Lifte, Bergbahnen und der Roller- und Mountaincartbahn

3.1 Bei der Nutzung der Lifte und Bergbahnen des Betreibers ist der Kunde verpflichtet, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang im Zugangsbereich der jeweiligen Liftanlage oder Bergbahn einzuhalten. Die Beförderungsbedingungen können unter Beförderungsbedingungen abgerufen werden.

3.2 Bei der Nutzung der Roller- und Mountaincartbahn ist der Kunde verpflichtet, die Bahnregeln für die Roller- und Mountaincartbahn laut Aushang im Zugangsbereich der Roller- und Mountaincartbahn einzuhalten. Die Nutzungsbedingungen und Sicherheitsvorschriften für die Roller- und Mountaincartbahn können auch unter Nutzungsbedingungen abgerufen werden und werden dem Kunden durch den Aushang im Zugangsbereich zur Kenntnis gebracht.

3.3 Der Kunde muss den Sicherheitsanweisungen des Personals des Betreibers Folge leisten.

4 Öffnungs- und Betriebszeiten

4.1 Die jeweiligen Öffnungs- und Betriebszeiten der Lifte und Bergbahnen und der Roller- und Mountaincartbahn können unter Öffnungszeiten abgerufen werden.

4.2 Sonderfahrten mit Liften und Bergbahnen außerhalb der regulären Öffnungs- und Betriebszeiten gemäß Punkt 4.1 sind nur nach individueller Absprache mit dem Betreiber möglich. Sonderfahrten sind nicht im Ticketpreis enthalten und werden nach Absprache mit dem Betreiber gesondert verrechnet.

5 Einschränkungen des Leistungsangebots

Aufgrund von Umständen, die nicht im Einflussbereich des Betreibers liegen (wie zB Unfälle, Schlechtwetter, Murgänge oder Pandemien) kann es zu Einschränkungen des Leistungsangebots des Betreibers kommen (z.B. Sperre von Liften, Sperre der Roller- und Mountaincartbahn), sofern dies aus wichtigen Gründen unerlässlich ist, etwa aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung des Betreibers oder zum Schutz der Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit von Personen.

6 Rückerstattung von Ticketkaufpreisen

6.1 Sofern eine Einschränkung des Leistungsangebots nach Abschnitt 5 für den Kunden nicht zumutbar ist, weil die Einschränkung nicht bloß geringfügig oder nicht sachlich gerechtfertigt ist, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz des (gegebenenfalls anteiligen) Ticketkaufpreises.

6.2 Außerdem erfolgt eine Rückerstattung, wenn Kunden eine Krankheit oder Sportverletzung erleiden, die eine Nutzung der Leistungen des Betreibers unmöglich macht. Bei bereits verwendeten Tickets mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens zwei Tagen erfolgt die Rückerstattung anteilig ab dem der Letztverwendung folgenden Tag. Für die Geltendmachung des Rückerstattungsanspruchs muss der Kunde dem Betreiber ein Attest eines Arztes oder Krankenhauses und den Kaufbeleg oder die Bestellbestätigung (falls der Kunde das Ticket über den Webshop gekauft hat) vorlegen.

6.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts haben keine Auswirkung auf das gesetzliche Widerrufsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (siehe Punkt 7.4).

7 Besondere Bestimmungen für den Webshop

7.1 Allgemeines

7.1.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten für sämtliche Käufe über den Webshop des Betreibers. Der Webshop ist unter shop.erlebnisalm verfügbar. Die Bestimmungen dieses Abschnitts 7 gelten nicht für den Kauf von Tickets bei Ticketschaltern vor Ort.

7.1.2 Die über den Webshop zu erwerbenden Tickets werden ausschließlich vom Betreiber verkauft.

7.1.3 Sämtliche Preise sind in Euro einschließlich aller Steuern und Abgaben angegeben.

7.2 Bestellvorgang

7.2.1 Vor Abgabe eines verbindlichen Angebots hat der Kunde die Möglichkeit, sich im Webshop über die verschiedenen zur Verfügung stehenden Ticketvarianten zu informieren.

7.2.2 Im Userinterface des Webshops erhält der Kunde Informationen zu den Onlinepreisen, den wesentlichen Eigenschaften und den Gültigkeitszeiträumen der verfügbaren Ticketvarianten.

7.2.3 Nach Auswahl des gewünschten Tickets und Gültigkeitszeitraums muss der Kunde seine persönlichen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum) angeben.

7.3 Bestellbestätigung, Vertragsabschluss und Erhalt des Tickets

7.3.1 Bei den im Webshop dargestellten Informationen handelt es sich nicht um ein verbindliches Angebot des Betreibers, sondern um eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot auf Grundlage der angezeigten Informationen zu legen. Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit der Annahme des Angebots durch den Betreiber zustande.

7.3.2 Nach der Auswahl des gewünschten Tickets und der Eingabe der persönlichen Daten wird dem Kunden eine Übersicht über seine Bestellung angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Eingaben noch einmal zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren.

7.3.3 Mit Betätigung des Buttons "bezahlen" bestätigt der Kunde seine Eingaben und wird zum Zahlungsdienstleiter weitergeleitet. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Der Kunde erhält vom Betreiber eine Bestätigung des Vertragsabschlusses an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.

7.4 Informationen zum Widerrufsrecht

7.4.1 Dem Kunden steht beim Erwerb von Tickets über den Webshop des Betreibers ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 11 Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz ("FAGG") zu.

7.4.2 Einen solchen Vertrag kann der Kunde innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

7.4.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde dem Betreiber (Schischaukel Mönichkirchen-Mariensee GmbH, 2872 Mönichkirchen 358, office@erlebnisalm.com) über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das unter Widerrufsformular verfügbare Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zu Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

7.4.4 Wenn der Kunde einen solchen Vertrag widerruft, hat der Betreiber alle Zahlungen, die der Kunde an den Betreiber getätigt hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags beim Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

7.4.5 Hat der Kunde verlangt, dass der Betreiber während der Widerrufsfrist mit der Leistungserbringung beginnen soll, so hat der Kunde dem Betreiber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betreiber von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Achtung: Bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages-, Mehrtages- und Mountaincartbahn-Tickets handelt es sich um Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen erbracht werden und bei welchen für die Vertragserfüllung durch den Betreiber jeweils ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Dem Kunden steht daher bei Einzelfahrt-, Stunden-, Tages- und Mehrtages- und Mountaincartbahn-Tickets, die er über den Webshop gekauft hat, kein Widerrufsrecht zu.

7.5 Alternative Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Der Betreiber ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.

8 Kontakt

Die Kontaktinformationen des Betreibers sind:

Schischaukel Mönichkirchen-Mariensee GmbH, 115283i

2872 Mönichkirchen 358

+43 (0)2649 20906, office@erlebnisalm.com

9 Schlussbestimmungen

9.1 Der Betreiber unterwirft sich keinem außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren.

9.2 Diese AGB können jederzeit unter AGB abgerufen, abspeichert und ausgedruckt werden.

9.3 Die Vertragssprache ist Deutsch. Nur die deutsche Fassung dieser AGB ist verbindlich.

9.4 Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese AGB von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine solche Änderung entfaltet ausschließlich Wirkungen für zukünftige Ticketkäufe. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Ticketkaufs aktuelle Fassung. Das gilt auch für den gesamten Gültigkeitszeitraum eines Tickets.

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