Bedingungen Bike-Verleih

Bedingungen Erlebnisalm Bike-Verleih

Erlebnisalm Mönichkirchen GmbH, folgenden "Vermieter" genannt

1. Sicherstellung
Als Einsatz ist im Shop ein gültiger amtlicher Ausweis abzugeben. Bei Schäden an den Leihgegenständen oder Ausrüstungen, die durch den Mieter verursacht wurden, ist der Schaden in vollem Umfang zu begleichen.

2. Überprüfung
Bei Abschluss eines Leihvertrages mit dem Vermieter werden von dieser die Räder in ordentlichem und fahrtüchtigem Zustand sowie gereinigt übergeben. Der Unterzeichnende bestätigt, dass das Verleihmaterial bei Übernahme von ihm überprüft wurde, keine offensichtlichen Mängel aufweist und voll funktionstüchtig ist.

3. Übernahme
Sollten bei der Übernahme Mängel festgestellt werden, so sind diese dem Verleihpersonal umgehend bekannt zu geben. Für alle, während des Mietzeitraums auftretenden Schäden haftet der Mieter. Die Leihgegenstände und Ausrüstungen sind grundsätzlich nicht versichert.

4. Schäden an Personen und Sachen
Der Vermieter haftet für keine Schäden an Personen & Sachen, auch  nicht für Schäden Dritter, die durch oder mit Verleihmaterial erfolgen. Die Auswahl des Materials, insbesondere Größe und Ausstattung erfolgt durch den Kunden. Die Benützung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Der Kunde haftet für mitwillige Beschädigung, Beschädigung durch Stürze, Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung und haftet auch im Falle eines Diebstahls. Der Kunde hat in diesen Fällen die Schäden auf seine Kosten zu ersetzen, im Falle des Diebstahls ist der Kunde zum Wertersatz der gestohlenen Ware verpflichtet.

Der Kunde verpflichtet sich jegliche Mängel, die während der Leihdauer auftreten, spätestens bei der Zurückstellung des Leihfahrrades an einen Verleihmitarbeiter bekanntzugeben. Bei Unfällen, bei denen das Fahrrad beschädigt wird, erreichen Sie den Verleih unter der Nummer +43 2649 20906-30.

5. Streckenwahl und Tourenwahl
Die Auswahl des Geländes bzw. der Srecken, in bzw. auf welchen das Verleihmaterial zum Einsatz kommt, erfolgt ausschließlich auf eigene Veranlassung, Verantwortung und Gefahr des Mieters.

6. Reinigung
Sämtliche Verleihgegenstände und Ausrüstungen sind am Ende der Mietdauer gereinigt, vollständig und im übernommenen Zustand im Verleih zurückzustellen. Sollte das Fahrrad übermäßig verschmutzt zurückgestellt werden, ist der Kunde verspflichtet € 10,00/Rad an Reinigungsgebühr zu bezahlen. Bei Überziehung des vereinbarten Mietzeitraums wird die zusätzliche Mietdauer nachverrechnet.

7. Rückgabe
Sofern das Material nicht zum vereinbarten Zeitraum ohne Benachrichtigung an den Vermieter und an den vereinbarten Ort zurückgestellt wird, erfolgt umgehend Strafanzeige. Die Räder sind bis spätestens 17.00 Uhr des letzten Miettages abzugeben. Bei zu später Rückgabe wird ein Aufschlag in der Höhe einer Halbtagesmiete verrechnet.

8. Haftpflichtversicherung
Der Unterfertigende erklärt, dass er ausreichend privathaftpflichtversichert ist, um die Abdeckung allfälliger Schäden, die entstehen, zu gewährleisten.

9. Minderjährige
Minderjährige im Alter von 16 bis 18 Jahre erklären, dass Sie die Erlaubnis & das Einverständnis eine Erziehungsberechtigten haben. Für Mieter unter 16 Jahre muss ein Erziehungsberechtigter diese Erklärung unterschreiben.

10. Mieter
Sämtliche Leihgegenstände und Ausrüstungen dürfen nur von den unterzeichnenden Personen benutzt werden. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Verleihbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.