FIS-Pistenregeln und Erste Hilfe bei Skiunfällen

Für ein faires und sicheres Miteinander: die Pistenregeln des internationalen Skiverbandes

Damit der Urlaub in Mönichkirchen-Mariensee für alle zu einem unbeschwerten Erlebnis wird, sollten Wintersportler die 10 FIS-Verhaltensregeln befolgen und wissen, wie man bei einem Skiunfall Erste Hilfe leistet.

Diese 10 FIS-Regeln sollten Sie befolgen:

1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und SnowboarderJeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der FahrweiseJeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

5. Einfahren, Anfahren und Hangaufwärtsfahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

7. Aufstieg und Abfahrt
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Fall eines Unfalles seine Personalien angeben.

Die allgemein anerkannten Regeln des Sports sind einzuhalten!

Für Kinder und Jugendlichen bis 15 Jahre besteht beim Befahren von Skipisten und pistenähnlichem freien Gelände Helmpflicht.

Alpin-Notruf: 140

Erste Hilfe bei einem Skiunfall
Sie sehen einen Skiunfall und möchten helfen? So handen Sie richtig.

 

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